Die Teilnahme an den Workshops erfolgt auf eigene Gefahr | Sind medizinische Faktoren bekannt, die ein Risiko bei einer Teilnahme darstellen, so ist die Teilnahme untersagt | Um an den Workshops teilnehmen zu können, muss der Teilnehmer die von der Behörde für Gesundheitsschutz und Hygiene vorgeschriebenen Regeln einhalten. | Der Verzehr von Getränken bleibt den Workshop-Teilnehmern vorbehalten | Die Sohlen aller in Ballettsälen genutzten Schuhe müssen abriebfest sein | Die Kosten für Beschädigungen an Ballettböden (insbesondere durch schwarze Striche der Sohlen) trägt der Verursacher | Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird für Sach- und/oder Personenschäden eine Haftung übernommen, sofern diese durch den Veranstalter oder den Dozenten fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wird | Schäden, die durch Diebstahl, Fremdeinwirkung oder höhere Gewalt entstehen, sind von der Haftung ausdrücklich ausgeschlossen | Die Teilnehmer haften für Sach- und/oder Personenschäden, die sie selbst oder Dritte, deren Aufsichtspflicht ihnen obliegt, verursacht haben | Ergänzend zu diesen AGBs gilt die vor Ort bestehende Hausordnung. Die Teile der AGBs, die von der Hausordnung nicht betroffen sind, behalten unverändert ihre Gültigkeit |